Service Audiophonologique
Es ist eine Dienststelle vom Gesundheitsministerium.
Sie haben verschiedene Aufgaben
- sie untersuchen Kinder, um zu schauen ob die Kinder gut hören,
- sie besuchen die Kinder auch in der Schule und untersuchen ob die Kinder gut sprechen,
- sie helfen das richtige Hörgerät zu finden.
Alle Informationen zum Antrag eines neuen Hörgerätes stehen in der Broschüre.
Kontakt:
20, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg
Email: sap@ms.etat.lu
Änderungen bei der Beteiligung oder Übernahme der Kosten für Hörgeräte und Implantate
Am dem 1. Januar 2008 gelten Änderungen bei der Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme von der Krankenkasse CNS.
Zur Kostenübernahme/ Kostenbeteiligung gehören
- die Abdrücke der Ohren,
- die Termine für die Anpassungen,
- die Änderungen der Hörhilfen und
- die Termine zur Kontrolle.
Die Kosten für zusätzliche Ohrpassstücke können übernommen werden.
Die Bedingungen für die Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung sind hier:
https://cns.public.lu/dam-assets/legislations/statuts/cns-statuts-01102022.pdf (Statuten, Art. 152)
http://cns.public.lu/fr/legislations/textes-coordonnes/fichier-b3.html (Datei B3, Anhang der Statuten)
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Anpassungen von Cochlear Implantaten
Verschiedene Hörgeräteakustiker in Luxemburg bieten auch CI-Trägern Anpassungen an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Hörgeräteakustiker, dem Service Audiophonologique.
Sie können sich auch gerne bei uns melden.