Pflegeversicherung

Hörgeschädigte Personen können einen Antrag bei der Pflegeversicherung machen.

Hierbei muss zwischen

  • den Geldleistungen und
  • den technischen Hilfsmittel (z.B. Lichtklingel, Wecker mit Blitzlicht oder Vibrationsalarm, ...)
    unterschieden werden.

Das Geld dient dazu, um die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten zu kompensieren.

Man kann das Geld zum Beispiel benutzen um einen Gebärdensprachdolmetscher zu bezahlen.

Die technischen Hilfsmittel sollen hörgeschädigten Personen den Alltag erleichtern.

Wichtig: Nicht jeder bekommt die Pflegeversicherung.

Der Grad der Schwerhörigkeit ist entscheidend darüber ob die Pflegeversicherung genehmigt wird oder nicht. 

 

Rauchmelder

Ab dem 01.01.2020 gilt in Luxemburg eine Rauchmelderpflicht.

Hier die Übersetzung der Antwort der Regierung auf die Frage nach den Rauchmeldern für Hörgeschädigte. 

QP 2007 (126.47 kB)