Urlaub aus familiären und persönlichen Gründen

Am 1. Januar 2018 trat ein neues Gesetz in Kraft.

Es ist ein Gesetz über den Urlaub aus familiären und persönlichen Gründen.

 

Beim Urlaub bei persönlichen Angelegenheiten:

Bei Geburt eines Kindes hat der Vater Recht auf 10 Tage Urlaub       

Bei der Heirat eines Kindes haben die Eltern Recht auf einen Tag Urlaub  
 

Bei Heirat hat man Recht auf 3 Tage Urlaub, bei Meldung einer Partnerschaft hat man Recht auf 1 Tag Urlaub.      
 

Adoptiert man ein Kind unter 16 Jahren hat man Recht auf 10 Tage Urlaub
 

Beim Tod eines minderjährigen Kindes haben die Eltern Recht auf 5 Tage Urlaub
 

Beim Urlaub aus familiären Gründen:

Eltern haben Recht auf 12 Tage Urlaub pro Kind im Alter von 0 – 4 Jahren 
Eltern haben Recht auf 18 Tage Urlaub pro Kind im Alter von 4 – 13 Jahren 
Eltern haben Recht auf 5 Tage Urlaub pro Kind im Alter von 13 – 18 Jahren wenn das Kind im Krankenhaus sein muss.

Für Kinder die die Sonderzulage bekommen werden die Urlaubstage verdoppelt.

Der Urlaub aus familiären Gründen kann aufgeteilt werden. Beide Elternteile können den Urlaub aus familiären Gründen nicht gemeinsam nehmen.

Wichtig: vorher hatten Eltern Recht auf 2 Tage Urlaub pro Kind und pro Jahr.

Die Urlaubstage, die die Eltern in den letzten Jahren genommen haben, werden nun von den neuen Urlaubstagen abgezogen.

 

Bsp: Eltern mit einem Kind von 3 Jahren

Im Jahr 2017 hat die Mutter 1.5 Tage Urlaub aus familiären Gründen genommen.

Im Jahr 2016 hat die Mutter 2 Tage Urlaub aus familiären Gründen genommen.

Situation am 1.1.2018:

Bis zum 4.Geburtstag des Kindes hat die Mutter Recht auf:

12 Tage – 1.5 Tage – 2 Tage= 8.5 Tage

Alle weiteren Informationen (für wen gilt das neue Gesetz, was muss man tun, um diese Urlaubstage zu bekommen usw. ) stehen im Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch.

Bei Fragen kannst du dich gerne bei der Beratungsstelle melden. 

Ab dem 1. Januar 2018 gibt es auch Änderungen beim nachgeburtlichen Urlaub

 

- Frauen, die ein Kind bekommen, haben Recht auf 12 Wochen Urlaub nach dem Geburtstermin (vorher 8 Wochen plus ggf. 4 Wochen Still-Urlaub)

 

Weitere Informationen zu diesem Urlaub (für wen gilt das neue Gesetz, usw.) stehen im Gesetz. Sie können sich auch gerne bei der Beratungsstelle melden.