Pflegeversicherung

Hörgeschädigte Personen können einen Antrag bei der Pflegeversicherung machen.

Hierbei muss zwischen

  • den Geldleistungen und
  • den technischen Hilfsmittel (z.B. Lichtklingel, Wecker mit Blitzlicht oder Vibrationsalarm, ...)
    unterschieden werden.

Das Geld dient dazu, um die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten zu kompensieren.

Man kann das Geld zum Beispiel benutzen um einen Gebärdensprachdolmetscher zu bezahlen.

Die technischen Hilfsmittel sollen hörgeschädigten Personen den Alltag erleichtern.

Wichtig: Nicht jeder bekommt die Pflegeversicherung.

Der Grad der Schwerhörigkeit ist entscheidend darüber ob die Pflegeversicherung genehmigt wird oder nicht. 

 

Rauchmelder

Information der Pflegeversicherung - Februar 2024

Ab dem 5. Februar 2024 werden neue Bedingungen für die Übernahme der Kosten für technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen durch die Pflegeversicherung eingeführt und die Liste der technischen Hilfsmittel, die von der Pflegeversicherung abgedeckt werden, um zwei technische Hilfsmittel erweitert.

Die Pflegeversicherung kann technische Hilfsmittel übernehmen oder sich an den Kosten für eine Anpassung der Wohnung beteiligen, "um der Person zu ermöglichen, ihre selbstbestimmte Lebensführung in den Bereichen Körperhygiene, Zubereitung von Mahlzeiten und Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung zu erhalten oder zu erhöhen". Darüber hinaus können technische Hilfen in den Bereichen Ernährung, Ankleiden, Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und mündlichen oder schriftlichen Kommunikation übernommen werden. Sie können auch den Bedarf in Bezug auf Sicherheit, Prävention und Schmerzlinderung decken und die Aufgabe der Pflegepersonnen erleichtern.

Technische Hilfen werden der Person, die sie benötigt, kostenlos zur Verfügung gestellt, und Wohnungsanpassungen werden nach Stellungnahme der Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle de l’assurance dépendance – AEC) übernommen.

Eine Verordnungsänderung dieser Leistungen war erforderlich, um die Kostenübernahme der Pflegeversicherung für autonome Rauchmelder für gehörlose oder schwerhörige Personen einzuführen, um dem Gesetz vom 6. Dezember 2019 über die obligatorische Installation von autonomen Rauchmeldern in Gebäuden nachzukommen.

Darüber hinaus wurde die Gelegenheit genutzt, um die maximalen Kostenübernahmebeträge aufgrund des inflationären Kontexts und der technischen und technologischen Entwicklungen zu erhöhen.

Mit der Veröffentlichung der großherzoglichen Verordnung vom 24. Januar 2024 zur Änderung der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 22. Dezember 2006 treten somit neue Bedingungen in Kraft:

Neue technische Hilfsmittel, die in die Liste der von der Pflegeversicherung übernommenen technischen Hilfsmittel aufgenommen wurden

- Autonomer Rauchmelder für hörgeschädigte oder taube Personen (Kostenübernahme zu Hause).

- Treppenassistent mit Führungsschiene (Kostenübernahme zu Hause)

 

Ab dem 01.01.2020 gilt in Luxemburg eine Rauchmelderpflicht.

Hier die Übersetzung der Antwort der Regierung auf die Frage nach den Rauchmeldern für Hörgeschädigte. 

QP 2007 (126.47 kB)