Zuständigkeiten der Gebärdensprachdolmetscher in Luxemburg

 

Zuständigkeiten des Centre de Logopédie:

  • Schule:
    Elternabende, Bilangespräche in Grund- und Sekundarschulen
  • Krippe und Maison Relais:
    Elterngespräche
  • Theater:
    Theatervorstellungen für Schulen
  • Gebärdensprachkurse:
    1. Termin der DGS1 Kurse

Die hörgeschädigte Person oder das Theater bestellen die Gebärdensprachdolmetscher beim Centre de Logopédie.

Der Einsatz der Dolmetscher des Centre de Logopédie ist kostenlos.

 

Zuständigkeiten des Familienministeriums:

  • Termine bei Ministerien und staatlichen Verwaltungen (außer Gespräche und Versammlungen am Arbeitsplatz)
    Beispiel: Ein Termin bei der Adem oder der CNS.
  • Termine der Regierung:
    Pressebriefings, Sitzungen der Abgeordnetenkammer
  • Veranstaltungen von Ministerien und staatlichen Verwaltungen:
    Konferenzen

Die hörgeschädigte Person bestellt die Gebärdensprachdolmetscher beim MIFA.

Berufliche Weiterbildungen:

Weiterbildungen für die ein Antrag auf menschliche Hilfe gestellt werden kann.

Der Antrag auf menschliche Hilfe muss mindestens 2 Wochen vor der Weiterbildung beim Familienministerium eingereicht werden.

Die hörgeschädigte Person bestellt die Gebärdensprachdolmetscher bei der HörgeschädigtenBeratung.

 

Zuständigkeiten der HörgeschädigtenBeratung:

Für alle weiteren Termine kann der Gebärdensprachdolmetscher bei der Beratungsstelle beauftragt werden.

Weitere Informationen zu den Terminen und den Kosten können in der Regelung nachgelesen werden.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.