Reisen mit dem Flugzeug

Informationen für Hörgeschädigte

Es gibt eine Verordnung des europäischen Parlaments Nr.1107/2006 über Flugreisen.

Was steht darin?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben das Recht zu sagen,

  • dass behinderte Menschen oder
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität

aus Sicherheitsgründen oder aus technischen Gründen nicht mitfliegen dürfen.

Die behinderte Person muss sofort darüber informiert werden.

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter muss der behinderten Person eine andere Möglichkeit vorschlagen.

  • Zum Beispiel einen Bus oder Zug zum Reiseziel.

Die behinderte Person kann bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter nachfragen, wieso sie nicht mitfliegen darf.

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter muss innerhalb von 5 Werktagen schriftlich darauf antworten.

  • In der Antwort muss genau stehen, warum die Person nicht mitfliegen darf.

Die behinderte Person kann bei der „Direction de l'aviation“ (Amt für Luftfahrt) eine Klage einreichen.

Wenn man eine Reise bucht, kann man vom Reiseveranstalter eine schriftliche Bestätigung fragen, dass man mitfliegen darf.

Das Amt für Luftfahrt hat zusammen mit Info-Handicap einen Ratgeber über die Zugänglichkeit beim Fliegen geschrieben. Leider gibt es den Ratgeber nur in französischer und englischer Sprache.

 


Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden mit Erklärungen über die Rechte der Flugreisenden veröffentlicht.