Menschliche Hilfe

Personen mit einer sensorischen Behinderung (Hörbehinderung und/oder Sehbehinderung) können beim Ministerium für Familie und Integration Unterstützung bei Weiterbildungen und Examen beantragen.

Die Hilfe kann

  • eine Person (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher) oder
  • eine computergestützte und materielle Hilfe (z.B. Computerprogramm) sein.

Die Kostenübernahme erfolgt bei einer beruflichen Weiterbildung und bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Promotions- oder Karriereexamen.

Die Unterstützung ist für Angestellte und Freiberufler, die Anspruch auf den individuellen Bildungsurlaub (Gesetz vom 24.10.2007) haben.

Auch Beamte und öffentlich Angestellte, die den individuellen Bildungsurlaub (Artikel 28r des geänderten Gesetzes vom 16.04.1979) in Anspruch nehmen haben Recht auf die Unterstützung.

Die Unterstützung gilt für Weiterbildungen, die in Luxemburg oder im Ausland angeboten werden. Das kann von verschiedenen luxemburgischen Berufskammern oder von Privatanbietern (durch das Erziehungsministerium anerkannt) sein. Die Weiterbildungen können aber auch von öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Schule, öffentlichen Stellen und Ausbildungszentren, die öffentlich anerkannte Diplome geben, sein.

Was muss man machen:

1. Antrag auf menschliche Hilfe vor Beginn der Weiterbildung/Examen beim Ministerium für Familie und Integration einreichen allen erforderlichen Unterlagen. 

2. Bestellung Dolmetscher bei der Hörberatung einreichen.

2. Man erhält Antwort vom Ministerium.

3. Man schickt die Teilnahmebescheinigung ans Ministerium für Familie und Integration. 
 


Demande Aide humaine (721.91 kB)